Mieterstrom 2026 in NRW & Leverkusen — Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser, Rechenbeispiel & Förderung
Warum Mieterstrom 2026 in Leverkusen neu zu bewerten ist
Wer ein Mehrfamilienhaus in Leverkusen, Köln, Solingen oder Leichlingen besitzt und über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, steht 2026 vor einer neuen Rechenfrage: Soll der Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist oder als Mieterstrom direkt an die Mieter geliefert werden? Die Antwort hängt von Dachfläche, Anzahl der Wohneinheiten, Speichergröße und Strompreis-Differenz ab — und genau deshalb rechnen wir Ihnen das Modell in diesem Beitrag detailliert durch.
Mieterstrom (auch Quartierstrom oder Direktstrom genannt) ist in Deutschland seit dem Mieterstromgesetz 2017 möglich und wurde durch das Mieterstrom-Nachweis-Gesetz 2023 deutlich vereinfacht. Seitdem können Vermieter Solarstrom ihrer Dach-PV-Anlage ohne Zustimmung aller Mietparteien direkt an die Bewohner liefern — physisch am öffentlichen Netz vorbei. Das macht die Direktvermarktung von Solarstrom bei Mehrfamilienhäusern (MFH) endlich wirtschaftlich attraktiv.
Wir von FB Baukonzept betreuen in Leverkusen und im Bergischen Land 8 bis 12 Mieterstromprojekte pro Jahr — überwiegend 4- bis 12-Parteien-Häuser aus den 1960–1990er Jahren mit typischen Sattel- oder Walmdächern. Die Spanne reicht vom klassischen 6-Familien-Haus in Leverkusen-Wiesdorf bis zum Mehrfamilienhaus mit angeschlossener Gewerbeeinheit in Köln-Mülheim. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, unter welchen Bedingungen sich Mieterstrom 2026 rechnet und welche Förderung Sie in NRW abrufen können.
Kurzfassung: Lohnt sich Mieterstrom für Ihr Haus?
| Gebäudetyp | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus (1 WE) | Keine Mieterstromvariante | Eigenverbrauch + Speicher + Volleinspeisung ist wirtschaftlicher |
| Zweifamilienhaus (2 WE) | Grenzfall | Nur als Direktverbrauch ohne Mieterstromzähler, Volleinspeisung oft besser |
| Kleines MFH (3–5 WE) | Mieterstrom möglich | Speicher sinnvoll, Wallbox-Vorbereitung, Contracting-Modell prüfen |
| Mittleres MFH (6–10 WE) | Klare Empfehlung Mieterstrom | Beste Wirtschaftlichkeit bei 20–35 kWp, Eigenverbrauch 50–65 % |
| Großes MFH / Gewerbeimmobilie (> 10 WE) | Mieterstrom mit Contractor | Vollständige Entlastung des Vermieters, schlüsselfertige Lieferung |
Was ist Mieterstrom? Definition und Abgrenzung
Mieterstrom bezeichnet Solarstrom, der von einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Wohngebäude erzeugt und ohne Durchleitung durch das öffentliche Stromnetz direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird. Der physikalische Stromfluss bleibt im Hausanschluss — er wird gemessen, verrechnet und vor Ort verbraucht.
Rechtliche Grundlage ist § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 42a EEG 2023. Lieferant ist immer der Gebäudeeigentümer (Vermieter) oder ein von ihm beauftragter Dritter (Contractor). Stromabnehmer sind die Mieterinnen und Mieter im Haus, die einen separaten Mietstromvertrag oder Liefervertrag abschließen.
Mieterstrom ist nicht zu verwechseln mit:
- Eigenverbrauch (Strom für eigene Wohneinheit des Vermieters, dort keine EEG-Umlage)
- Allgemeinstrom (Strom für Treppenhaus, Aufzug, Keller — wird aus dem gemeinsamen Netz bezogen)
- Volleinspeisung (PV-Strom geht vollständig ins öffentliche Netz, EEG-Vergütung)
Statistisch relevant: Laut Bundesnetzagentur waren Ende 2024 in Deutschland rund 950 aktive Mieterstromanlagen registriert — Tendenz stark steigend. Etwa 41 % der Anlagen sind im 6-bis-15-Parteien-Sektor installiert, wo sich die Mieterstrom-Wirtschaftlichkeit am deutlichsten zeigt.
Technische Komponenten einer Mieterstrom-Anlage
| Komponente | Funktion | Kosten 2026 (Richtwert) | Anteil an Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| PV-Module (mono- oder polykristallin) | Stromerzeugung | 200 – 280 € pro Modul (420 Wp) | 25 – 35 % |
| Aufdach- oder Indach-Montagesystem | Dachbefestigung | 110 – 160 €/m² Modulfläche | 8 – 12 % |
| Hybrid-Wechselrichter mit Notstromfunktion | Wechselstromumwandlung und Speicher-Management | 220 – 360 €/kWp | 10 – 15 % |
| Batteriespeicher (LFP) | Eigenverbrauchsoptimierung, Spitzenlast-Pufferung | 800 – 1.100 €/kWh | 18 – 26 % |
| Mieterstromzähler und Smart-Meter-Gateway | Verbrauchsmessung pro Wohnung | 350 – 500 € pro WE | 5 – 7 % |
| Wallbox-Vorbereitung mit Lastmanagement | E-Mobilität der Mieter | 800 – 1.200 € pro Stellplatz | 4 – 7 % |
| Elektroinstallation, Trafoturm, Netzanbindung | Hausanschluss und Verteilung | 8 – 12 % der Anlagenkosten | 8 – 12 % |
| Planung, Genehmigung, Netzanmeldung, MaStR | Dokumentation und Behördenabwicklung | 4 – 6 % der Gesamtkosten | 4 – 6 % |
Wichtig: Für eine Mieterstrom-Anlage ist fast immer ein Smart-Meter-Gateway inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbox Pflicht — diese steuert die Eigenverbrauchs-Überschussverbrauchsregeln und meldet den Verbrauch pro Wohnung. Die Kosten pro Mieteinheit sollten Sie einkalkulieren, da jeder Mieter einen eigenen Zähler bekommt.
Förderung 2026 für Mieterstrom in NRW
In Nordrhein-Westfalen kommen für Mieterstromprojekte 2026 vier Förderbausteine in Frage:
| Programm | Förderart | Höhe | Antragsteller |
|---|---|---|---|
| KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard) | Annuitätendarlehen mit Tilgungszuschuss | Bis 50.000 €/Wohneinheit, 10 % Tilgungszuschuss auf Speicher | Hauseigentümer, Vermieter, Wohnungsgenossenschaften |
| progres.nrw – Klimaschutz | Zuschuss | 30 % auf Batteriespeicher, max. 7.500 € | Hauseigentümer in NRW |
| § 35a EStG (haushaltsnahe Handwerkerleistungen) | Steuerermäßigung | 20 % von max. 6.000 € = 1.200 € | Privatpersonen (Vermieter selbst) |
| Umsatzsteuer 0 % (Mai 2022 – Ende 2026) | Befreiung | 0 % statt 19 % auf PV-Komponenten | Hauseigentümer, Vermieter |
Zusätzlich besteht die NRW-Solardachpflicht seit 2026: Wer eine wesentliche Dachsanierung durchführt, muss 30 % der nutzbaren Dachfläche mit PV belegen. Das kann mit Mieterstrom kombiniert werden, ist aber nicht zwingend an Mieterstrom gekoppelt.
Rechenbeispiel Förderung (6-Parteien-MFH, 30 kWp, 15 kWh Speicher):
- KfW 270 Tilgungszuschuss 10 % auf 15 kWh × 900 €/kWh = 1.350 €
- progres.nrw Speicher-Zuschuss 30 % = 4.050 €
- § 35a EStG 20 % von 6.000 € Handwerker = 1.200 €
- Summe Förderung: ca. 6.600 €
Die Förderung bringt rund 10 % der Gesamtinvestition und macht Mieterstrom-Projekte auch dann rentabel, wenn die Direktverbrauchsquote nur 40 % erreicht.
Rechenbeispiel: Mieterstrom für ein 6-Parteien-Haus in Leverkusen
Ausgangslage: Mehrfamilienhaus in Leverkusen-Wiesdorf, Baujahr 1973, 6 Wohneinheiten mit je 75 m², Satteldach 35° nach Süden, nutzbare Dachfläche 180 m², Jahres-Stromverbrauch im Haus 22.000 kWh (3.670 kWh pro Wohnung).
Anlagenplanung:
- PV-Anlage 30 kWp (72 Module à 420 Wp, monokristallin)
- Aufdach-Montage inklusive Lattung und Blitzschutz
- Hybrid-Wechselrichter 30 kW mit Notstromfunktion
- Batteriespeicher 15 kWh (LFP)
- 6 Mieterstromzähler mit Smart-Meter-Gateway
- 1 Wallbox-Vorbereitung 11 kW im Gemeinschaftsparkplatz
- Netzanschluss-Erweiterung für 30-kWp-Anlage
Investitionskosten:
| Position | Betrag (0 % MwSt., netto) |
|---|---|
| 72 PV-Module à 420 Wp | 17.300 € |
| Hybrid-Wechselrichter 30 kW | 7.200 € |
| Batteriespeicher 15 kWh (LFP) | 13.500 € |
| Aufdach-Montagesystem, Lattung, Blitzschutz | 4.300 € |
| Elektroinstallation, Trafoturm, Kabeltrasse | 6.800 € |
| 6 Mieterstromzähler + Smart-Meter-Gateway | 2.400 € |
| Wallbox-Vorbereitung mit Lastmanagement | 1.100 € |
| Netzanschluss-Erweiterung | 1.800 € |
| Gerüst, Sicherheit, Anlieferung | 1.400 € |
| Planung, Netzanmeldung, progres.nrw, MaStR | 1.800 € |
| Gesamtinvestition brutto (0 % MwSt.) | 57.600 € |
| KfW 270 Tilgungszuschuss 10 % (Speicher) | − 1.350 € |
| progres.nrw Klimaschutz (Speicher) | − 4.050 € |
| § 35a EStG Steuerermäßigung | − 1.200 € |
| Effektive Investition | 51.000 € |
Ertrag und Wirtschaftlichkeit:
| Position | Wert |
|---|---|
| PV-Ertrag pro Jahr (Leverkusen, 950 kWh pro kWp) | 28.500 kWh |
| Eigenverbrauch Mieter (55 % Eigenverbrauchsquote) | 15.700 kWh |
| Überschusseinspeisung ins Netz | 12.800 kWh |
| Interner Mieterstrom-Preis (Ø 2026 NRW) | 24 Cent/kWh |
| Preis öffentliche Grundversorgung (Ø 2026) | 36 Cent/kWh |
| Mieterstrom-Erlös (15.700 kWh × 24 Cent) | 3.770 €/Jahr |
| Einspeisevergütung (12.800 kWh × 7,86 Cent) | 1.006 €/Jahr |
| Gesamtertrag Jahr 1 | 4.776 €/Jahr |
| Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Stromsteuer-Aufschlag) | 480 €/Jahr |
| Netto-Ertrag Jahr 1 | 4.296 €/Jahr |
| Amortisation | rund 12 Jahre |
Bei einer angenommenen Strompreissteigerung von 3 % pro Jahr verkürzt sich die Amortisation auf 8–10 Jahre. Mit KfW-Darlehen (Zinssatz Stand 06/2026: 2,79 %) ergibt sich ein Hebel: Die Tilgung wird aus dem laufenden Ertrag finanziert, das Eigenkapital des Vermieters bleibt erhalten.
Vergleich mit Volleinspeisung:
| Modell | Effektive Investition | Ertrag Jahr 1 | Amortisation |
|---|---|---|---|
| Volleinspeisung 30 kWp | 39.000 € (ohne Speicher) | 2.355 €/Jahr (EEG-Vergütung 7,86 Cent × 28.500 kWh = 2.240 € + 3 % Eigenverbrauch im Haus) | 17 Jahre |
| Mieterstrom 30 kWp + Speicher | 51.000 € | 4.296 €/Jahr | 12 Jahre |
Mieterstrom ist also trotz höherer Investition wirtschaftlicher, wenn die Eigenverbrauchsquote über 50 % erreicht wird.
Schritt-für-Schritt: Vom Erstgespräch zur Inbetriebnahme
- Vor-Ort-Termin und Dachaufnahme — Dachfläche, Neigung, Ausrichtung, Verschattung, Statik prüfen. Bei MFH: elektrische Hausanschluss-Situation und Zählerverteilung erfassen.
- Wirtschaftlichkeitsanalyse — Simulation der Eigenverbrauchsquote auf Basis historischer Lastprofile aller Wohnungen, Mietstrompreis-Modellierung, Fördercheck.
- Mieterversammlung und Interessenbekundung — Mieter über Strompreis, Sonderkündigungsrecht und Komfortvorteile informieren. Mindestquote 60 % Teilnahme in der Praxis empfehlenswert.
- Angebotsvergleich (mindestens 3 Contractor) — schlüsselfertige Komplettpreise inklusive Anmeldung, Mieterstromvertrag und Netzbetreiber-Koordination.
- Förderanträge — KfW 270 vor Maßnahmenbeginn, progres.nrw-Klimaschutz vor Auftragserteilung.
- Mietstromverträge schließen — pro Wohnung separater Stromliefervertrag (mindestens 1 Jahr Laufzeit, Sonderkündigungsrecht).
- Montage — 4 bis 7 Werktage für ein 30-kWp-MFH-System, abhängig von Witterung, Gerüst und Dachsanierungs-Zustand.
- Elektroanschluss, Zählermontage, Smart-Meter-Gateway-Installation — durch konzessionierten Messstellenbetreiber.
- Netzanmeldung und Inbetriebnahme — beim Netzbetreiber (Leverkusen: Rheinische NETZGesellschaft).
- Marktstammdatenregister-Eintrag und jährliche Meldungen — Binnen eines Monats nach Inbetriebnahme.
Steuerliche und rechtliche Hinweise für Vermieter
Mieterstrom ist umsatzsteuerfrei zwischen Vermieter und Mieter im selben Gebäude, sofern die Anlage unter 30 kWp bleibt und die Lieferung im Rahmen einer Vermietungstätigkeit erfolgt (§ 12 Abs. 3 UStG). Bei größeren Anlagen (30 bis 100 kWp) gilt die 0 %-Umsatzsteuerregelung nach § 12 UStG für PV-Anlagen weiterhin.
Einkommensteuerlich müssen die Stromerlöse in der Vermietung- und Verpachtungserklärung angesetzt werden. Die AfA für die PV-Anlage läuft über 20 Jahre linear bei einer typischen Nutzungsdauer. Eine Zusammenfassung mit dem FA-Wirtschaftsdienst Köln empfehlen wir, weil die Gewinnermittlung komplex ist und eine Gewerbesteuer-Plicht ausgelöst werden kann — bei Direktlieferung an Mieter über 6,2 kWp pro WE wird die Anlage in der Regel als separater Betrieb gewerblicher Art behandelt.
Unbedingt empfehlenswert: Vor Investitionsbeginn eine steuerliche Beratung beim Steuerberater Ihres Vertrauens oder bei der IHK Köln einholen.
Häufige Stolperfallen — und wie wir sie vermeiden
- Zu kleiner Speicher: Bei weniger als 0,5 kWh Speicher pro Wohneinheit sinkt die Eigenverbrauchsquote unter 40 % — die Wirtschaftlichkeit bricht ein.
- Lastmanagement fehlt: Wallbox und Mieterstrom funktionieren nur mit intelligentem Lastmanagement, sonst überlastet ein gleichzeitiges Laden den Hausanschluss.
- Keine Zählerreserve: Viele MFH haben nur einen Hauptzähler — die Erweiterung auf 6 Mieterstromzähler erfordert einen neuen Zählerverteilerschrank.
- Mieterstromvertrag zu starr: Mindestlaufzeit 1 Jahr ist Pflicht, aber längere Laufzeiten schrecken Mieter ab — wir empfehlen 12 Monate mit automatischer Verlängerung.
- Fehlende Eintragung im Marktstammdatenregister: Pflicht binnen eines Monats — wer das vergisst, verliert die EEG-Einspeisevergütung vollständig.
FAQ — Häufige Fragen
Eignet sich Mieterstrom auch für kleine Mehrfamilienhäuser mit 3 Wohnungen?
Ja, ab 4 Wohnungen rechnet sich Mieterstrom wirtschaftlich. Bei 3 Wohnungen ist die Eigenverbrauchsquote oft unter 50 % — dann ist Volleinspeisung mit höherer Vergütung vorzuziehen. Wir empfehlen für 3-Parteien-Häuser ein Contracting-Modell oder eine Direktverbrauchsanlage ohne Mieterstromvertrag.
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Mieterstrom-PV-Anlage?
In NRW sind PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis zur Solardachpflicht-Grenze in der Regel genehmigungsfrei. Denkmalschutz und Brandschutz in MFH > 8 WE können eine Ausnahme sein. Für Aufständerungen auf Flachdächern > 2 m oder gebäudeintegrierte Anlagen empfehlen wir eine Rückfrage beim Bauaufsichtsamt Leverkusen.
Wie lange dauert die Umsetzung einer Mieterstrom-Anlage?
Von Erstgespräch bis Inbetriebnahme rechnen wir für ein 6-Parteien-MFH in Leverkusen mit 5 bis 8 Monaten. Hauptzeitfaktor ist die Mieterversammlung und Förderantragsbearbeitung (KfW: ca. 8 Wochen, progres.nrw: ca. 6 Wochen).
Kann ich als Vermieter den Strompreis für Mieter selbst festlegen?
Nein. Der Strompreis im Mieterstromvertrag muss unter dem Grundversorgungstarif des lokalen Netzbetreibers liegen. Die Spanne reicht von typischerweise 3 bis 6 Cent/kWh unter Grundversorgungstarif. Praktisch landen Mieterstromtarife 2026 in NRW bei 22 – 26 Cent/kWh.
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Der Mieterstromvertrag deckt nur den PV-Anteil. In den sonnenarmen Stunden (Nacht, Winter) wird der Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen — der Mieter hat einen zweiten Liefervertrag oder bleibt in der Grundversorgung. Die Messung erfolgt über zwei Zähler pro Wohnung (oder über ein intelligentes Zweirichtungs-Messsystem).
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