SiGeKo Pflichten Bauherr 2026: Wann ein Sicherheitskoordinator in NRW nötig ist
SiGeKo – warum Bauherren das Thema nicht unterschätzen dürfen
Wer in Leverkusen ein Einfamilienhaus aufstockt, einen Dachgeschossausbau plant oder eine Fassadensanierung mit mehreren Gewerken durchführt, ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 3 unter Umständen verpflichtet, einen SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Verstöße gegen diese Pflicht sind keine Lappalie: Bei einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft (BG BAU) die Bauherren-Eigenschaft ablehnen und den privaten Bauherrn persönlich in die Haftung nehmen – mit Kosten, die schnell im sechsstelligen Bereich liegen.
Dieser Leitfaden erklärt kompakt, wann die SiGeKo-Pflicht greift, welche Aufgaben der Koordinator übernimmt, was die Bestellung in Leverkusen 2026 kostet und welche Fehler Bauherren typischerweise machen.
Wann ist ein SiGeKo Pflicht? Die drei Kriterien der BaustellV
Die Baustellenverordnung macht die Bestellung eines SiGeKo von drei kumulativen Kriterien abhängig. Alle drei müssen erfüllt sein:
| Kriterium | Schwelle | Beispiel Leverkusen |
|---|---|---|
| Gewerke | Mehr als ein Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle | Zimmerer + Dachdecker + Elektriker |
| Beschäftigtenzahl | Mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig | Größere Aufstockung mit vier Teams |
| Arbeitstage | Umfang von mehr als 30 Arbeitstagen (350 Personentage) | Reihenhaus-Sanierung mit mehreren Etappen |
In der Praxis heißt das: Eine reine Maler- oder Putzarbeit durch eine Einzelhandwerkerfirma löst keine SiGeKo-Pflicht aus. Sobald aber bei einer Aufstockung, einem Dachgeschossausbau oder einer Fassadensanierung mehrere Gewerke parallel arbeiten, kann die Pflicht schnell greifen. Auch wenn Sie als privater Bauherr mit Ihrer Baufirma zusammenarbeiten, die wiederum Subunternehmer einsetzt, zählen alle Beschäftigten zusammen.
Praxis-Tipp: Im Zweifel gilt: Lieber einen SiGeKo bestellen als später die Haftung tragen. Die Kosten für den Koordinator sind überschaubar – die Haftungsfolgen sind es nicht.
Die fünf zentralen Aufgaben des SiGeKo
Nach RAB 30 (Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen) hat der SiGeKo fünf Kernaufgaben:
- SiGe-Plan erstellen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan mit Maßnahmen für alle Gewerke
- Vorankündigung an die Bezirksregierung Köln (zuständige Behörde für Leverkusen) bei Großbaustellen
- Koordination der Gewerke untereinander, damit gefährliche Arbeiten nicht zeitgleich stattfinden
- Baustellenbegehung mit Dokumentation der Sicherheitsmängel
- Unterweisung der Beschäftigten in Sicherheitsbelange
Der SiGeKo ist nicht der Bauleiter – das sind zwei verschiedene Rollen. Der SiGeKo hat ausschließlich Sicherheitsaufgaben; die fachliche Bauleitung übernimmt der Architekt oder Bauleiter. In kleineren Projekten kann der Bauleiter aber auch die SiGeKo-Aufgaben übernehmen, sofern er die nötige Qualifikation nachweist (Fachkunde nach RAB 30, Anlage C).
Was kostet ein SiGeKo in Leverkusen 2026?
Die Honorare richten sich nach der HOAI Anlage 1 oder nach freier Vereinbarung auf Basis der AHO-Schriftenreihe. Für Leverkusen und den Großraum Köln haben sich folgende Richtwerte etabliert:
| Projektgröße | SiGeKo-Honorar (netto) |
|---|---|
| Einfamilienhaus, Aufstockung, Komplettsanierung (3–6 Monate Bauzeit) | 1.500 – 3.500 € |
| Mehrfamilienhaus oder Gewerbeumbau (6–12 Monate) | 3.500 – 7.500 € |
| Großbaustelle (über 12 Monate, mit Vorankündigung) | 7.500 – 15.000 € |
Hinzu kommen ggf. Reisekosten und die Kosten für die Vorankündigung an die Bezirksregierung. Im Vergleich zu den Folgekosten eines Arbeitsunfalls (BG-Verfahren, Regressforderungen, Bußgelder bis 25.000 €) sind die SiGeKo-Kosten eine lohnende Investition.
Rechenbeispiel: Aufstockung eines Reihenhauses in Leverkusen
Projekt: Aufstockung eines Reihenhauses in Leverkusen-Wiesdorf, 65 m² neue Wohnfläche, 5 Monate Bauzeit.
Beteiligte Gewerke:
- Zimmerer (Dachstuhl-Anhebung)
- Dachdecker (Dachhaut, Dämmung)
- Elektriker
- SHK-Installateur
- Trockenbauer
- Maler
Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle: Spitzenwert 8–12 Personen.
Erfüllung der SiGeKo-Kriterien:
- Mehrere Gewerke: ja
- Mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig: nein (Spitzenwert 12)
- Mehr als 30 Arbeitstage: ja
➡ Ergebnis: Da nur zwei der drei Kriterien erfüllt sind, besteht in diesem Fall keine zwingende SiGeKo-Pflicht. Wir empfehlen den Bauherren aber, einen SiGeKo light (stundenweise, ca. 800–1.200 €) einzubinden, da Dachstuhl-Arbeiten besondere Gefahren bergen.
Häufige Fehler und Haftungsrisiken für Bauherren
- „Ich bin doch Privatperson, mich trifft das nicht.” Falsch. Die BaustellV gilt ausdrücklich auch für private Bauherren, die Dritte mit Arbeiten beauftragen.
- „Der Architekt macht das nebenbei.” Nur mit dokumentierter Zusatzqualifikation nach RAB 30 Anlage C. Sonst ist die Bestellung formal unwirksam.
- „Wir haben keinen Unfall, also fällt das nicht auf.” Die BG BAU und die Bezirksregierung Köln prüfen Baustellen auch ohne Unfall stichprobenartig – Bußgelder bis 25.000 € drohen.
- „Subunternehmer zählen nicht.” Doch – alle Beschäftigten auf der Baustelle werden zusammengerechnet, auch Leiharbeiter und Nachunternehmer.
Welche Rolle FB Baukonzept bei der SiGeKo-Bestellung übernimmt
Als erfahrenes Bauunternehmen aus Leverkusen übernehmen wir auf Wunsch die komplette Organisation rund um die Baustellensicherheit:
- Bedarfsprüfung – Wir schätzen für Ihr Projekt ein, ob die SiGeKo-Pflicht greift
- Koordinator-Vermittlung – Wir arbeiten mit qualifizierten SiGeKos im Raum Leverkusen zusammen
- Schnittstellenkoordination – Unsere Bauleiter stimmen die Gewerke so ab, dass gefährliche Arbeiten entzerrt werden
- Dokumentation – Bautagebuch, Sicherheitsbegehungen, Vorankündigung an die Bezirksregierung
Gerade bei kombinierten Projekten – etwa wenn eine Fassadensanierung mit einer Dachsanierung und Innenausbau-Arbeiten zusammenfällt – ist die SiGeKo-Bestellung nicht nur Pflicht, sondern auch ein echter Mehrwert für die Bauqualität. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Projekt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bin ich als privater Bauherr in NRW wirklich zur SiGeKo-Bestellung verpflichtet?
Ja. Die Baustellenverordnung (BaustellV) unterscheidet nicht zwischen gewerblichen und privaten Bauherren. Sobald die drei Kriterien (mehrere Gewerke, mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, mehr als 30 Arbeitstage) erfüllt sind, müssen Sie einen SiGeKo bestellen – unabhängig davon, ob Sie das Projekt selbst nutzen oder vermieten.
Wer kontrolliert, ob ein SiGeKo bestellt wurde?
Zuständig ist die Bezirksregierung Köln (für Leverkusen) als Arbeitsschutzbehörde sowie die BG BAU als Berufsgenossenschaft. Beide können unangemeldet Baustellen kontrollieren. Bei fehlender Bestellung drohen Bußgelder bis 25.000 €.
Was ist der Unterschied zwischen SiGeKo und Bauleiter?
Der Bauleiter koordiniert die fachliche, terminliche und qualitative Abwicklung. Der SiGeKo koordiniert ausschließlich Sicherheit und Gesundheitsschutz nach BaustellV. Beide Rollen können in Personalunion durch eine qualifizierte Person ausgeübt werden, dürfen es aber nicht automatisch.
Wie finde ich einen qualifizierten SiGeKo in Leverkusen?
Achten Sie auf den Nachweis nach RAB 30 Anlage C (Fachkunde für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator). Mitgliedschaften in der Gütegemeinschaft SiGeKo oder eine Zertifizierung nach DGQ sind weitere Qualitätsmerkmale. Wir vermitteln auf Anfrage erfahrene SiGeKos aus unserem Netzwerk.
Kann die Baufirma den SiGeKo einfach „mitmachen”?
Nein. Eine Baufirma, die selbst auf der Baustelle tätig ist, kann nicht gleichzeitig SiGeKo sein – das wäre ein Interessenkonflikt. Der SiGeKo muss weisungsunabhängig vom ausführenden Unternehmen sein. In der Praxis bestellt daher der Bauherr einen externen SiGeKo.
Was passiert, wenn ich die SiGeKo-Pflicht ignoriere und es gibt einen Unfall?
Die BG BAU kann die Bauherren-Eigenschaft ablehnen. Das bedeutet: Der Bauherr haftet persönlich – ohne Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflicht. Regressforderungen, Schmerzensgeld und Schadensersatz können schnell sechsstellige Summen erreichen. Zusätzlich droht ein Bußgeld nach OWiG § 9.
Kostenloses Angebot anfordern
Sie planen eine Baumaßnahme? Wir beraten Sie gerne — unverbindlich und kostenlos.
Kontakt aufnehmen