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Förderung — Fassadensanierung

Staatliche Förderung.
Bis zu 20 % zurück.

Welches Programm passt zu Ihrem Vorhaben? Wir navigieren Sie durch KfW 430, KfW 431, BAFA und § 35a EStG — von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Förderprogramme im Überblick

Vier Wege zur Förderung.

KfW 430

Energetische Sanierung — Zuschuss

Bis zu 20 % Zuschuss auf förderfähige Kosten, max. 60.000 € pro Wohneinheit.

  • Förderfähig: alle energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle — Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke, Fensteraustausch
  • Antragstellung: VOR Auftragsvergabe über das BEG-Antragsportal (BAFA, bafa.de) für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — bei umfassender Sanierung zum Effizienzhaus alternativ über die KfW (kfw.de)
  • Auszahlung: nach Verwendungsnachweis und Bestätigung des Energieberaters
  • Kombinierbar mit: KfW 431 (iSFP-Bonus), BAFA Einzelmaßnahmen, Steuerliche Förderung (§ 35a EStG)

KfW 431

iSFP-Bonus — Bonus für Sanierungsfahrpläne

Zusätzlich 5 % Bonus auf KfW-430-Zuschuss bei vorliegendem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan).

  • Voraussetzung: iSFP wurde durch einen zertifizierten Energieberater erstellt
  • Bonus-Höhe: 5 % zusätzlich auf den regulären Zuschuss
  • Erforderlich: Bestätigung des Energieberaters zur Umsetzung der im iSFP vorgesehenen Maßnahmen

BAFA Einzelmaßnahmen

Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen

15 % Zuschuss auf einzelne energetische Maßnahmen, ergänzend zu KfW nutzbar.

  • Förderfähig: Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater
  • Achtung: BAFA und KfW schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus — KfW 430 ist für Fassadendämmung die richtige Wahl

§ 35a EStG

Steuerliche Förderung — Alternativ zur KfW

20 % der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld absetzbar — ohne Antrag, ohne Energieberater.

  • Aufteilung: 20 % über 3 Jahre (8 % + 8 % + 4 %)
  • Voraussetzung: Mindestdämmstärke nach GEG, Fachunternehmererklärung
  • Vorteil: kein Antragsverfahren nötig — Steuererklärung reicht
  • Nachteil: keine Kombination mit KfW 430 für dieselbe Maßnahme

So läuft die Förderung ab

Vom Antrag bis zur Auszahlung.

  1. 01

    Bestandsaufnahme & Energieberater

    Wir prüfen Ihr Gebäude und beauftragen — falls erforderlich — einen zertifizierten Energieberater. Dieser erstellt den iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), der die Grundlage für die KfW-Förderung bildet.

  2. 02

    Förderantrag VOR Auftragsvergabe

    Wir reichen den BEG-Förderantrag über das BAFA- bzw. KfW-Portal ein. Wichtig: Erst nach der Bewilligung dürfen Sie den Auftrag vergeben — wir koordinieren den Ablauf so, dass es für Sie nahtlos wirkt.

  3. 03

    Ausführung & Bestätigung

    Wir führen die Fassadensanierung fachgerecht aus. Nach Abschluss bestätigt der Energieberater die energetische Qualität — das ist Voraussetzung für die KfW-Auszahlung.

  4. 04

    Verwendungsnachweis & Auszahlung

    Wir reichen die Rechnungen und Bestätigungen bei der KfW ein. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Konto — typischerweise innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Prüfung.

Förder-Check

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